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Beratung bei Bestattungen Lategahn

Fragen & Antworten

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FAQ

Fragen rund um Trauerfall & Vorsorge

Rund um einen Trauerfall, rund um die Planung einer Beerdigung fühlen sich die meisten Menschen verunsichert und stellen sich viele Fragen. Auf einige besonders häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattung geben wir Ihnen an dieser Stelle erste Antworten.

Weiterführende Informationen und Hilfestellungen, die Ihre ganz konkrete Situation betreffen, geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an: Tel. 0231 / 411122

Allgemeine Fragen

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­ländern, so auch bei uns in NRW, sollte der Ver­storbene binnen 36 Stunden nach Fest­stellung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir von Bestattungen Lategahn Ihnen dabei behilflich.

Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutschland möglich?

Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungs­arten: die Erd­bestattung im Sarg und die Feuer­bestattung, bei der der Verstorbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschlie­ßend die Beisetzung der Asche statt­findet. Während die Beerdigung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städt­ischen Friedhöfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­beiset­zungen bezie­hungs­weise das Verstreuen der Asche weitere Möglich­keiten. Die bekannteste ist die See­bestattung in bestimmten Bestattungs­gebieten der Nord­see, Ost­see oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestattung oder Wald­bestattung in einem Bestat­tungs­wald zu beliebten Beiset­zungs­formen.

Einige unserer Nachbar­länder bieten weitere Beisetzungs­möglich­keiten, wie etwa das Verstreuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heißluft­ballon heraus. Sonder­fälle sind die Diamant­bestattung und die Welt­raum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stellungen beigesetzt. Wir von Bestattungen Lategahn beraten Sie gerne näher.

Was kostet eine Bestattung?

Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beant­worten, denn die persön­lichen Vorstel­lungen des Verstorbenen und der Ange­hörigen spielen eine entschei­dende Rolle. Wir von Bestattungen Lategahn nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstel­lungen zu sprechen, beraten Sie aus­führlich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kosten­aufstellung. Grund­sätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:

  • Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gege­benen­falls einer Urne
  • Kom­munale und kirch­liche Gebühren (z. B. Kosten für die Grab­stelle und die Aus­stellung der Sterbe­urkunde)
  • Auslagen für weitere Dienst­leister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffee­tafel und die Schaltung der Trauer­anzeige in der Tages­presse

Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?

Eine Bestattung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn innerhalb der Bestattungs­frist keine bestat­tungs­pflichtigen Ange­hörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestattung ver­weigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungs­amt beauftragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeit­punkt bestattungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Wie erkenne ich einen guten Bestatter?

Wer ein Bestattungs­unter­nehmen eröffnet, muss keine spezielle Qualifikation vorweisen. Deshalb lohnt es sich, etwas genauer hinzu­sehen: Um Qualitäts­standards in der Branche zu heben, bietet etwa der Bundes­verband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) den Ausbil­dungs­gang Geprüfter Bestatter (vormals: Fachge­prüfter Bestatter) sowie eine Weiter­qualifi­zierung zum Funeral­master an. Seit 2007 gibt es auch den Ausbildungs­beruf Bestattungs­fachkraft, worauf der Bestatter­meister folgen kann. Diese Prüfungen werden vor der Hand­werks­kammer abgelegt. Ein weiterer Anhalts­punkt für Sie ist das Marken­zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“, das vom BDB an qualifizierte Bestatter verliehen wird. Die Qualifi­kation ist nur ein Anhalts­punkt, zusätzlich können Sie auf der Home­page schauen, welchen Eindruck das Unter­nehmen persönlich auf Sie macht, welche Philo­sophie dort gelebt wird und welche Leistungen angeboten werden.

Was bedeutet das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“?

Das Zeichen „Bestatter – vom Hand­werk geprüft“ ist das Marken­zeichen des Bundes­verbands Deutscher Bestatter e.V. (BDB). Dieses Güte­siegel wird nur Mitglieds­unter­nehmen verliehen, die einen Geprüften Bestatter, eine Bestattungs­fachkraft oder einen Bestatter­meister in verant­wort­licher Position haben und die bestimmte fachliche, persön­liche und betrieb­liche Kriterien erfüllen:

„Betriebe mit dem Marken­zeichen garan­tieren, in allen Fragen und Trauer­angelegen­heiten 24 Stunden ehrlich und verlässlich verfügbar zu sein. Diese Garantie setzt sich auch im prak­tischen und finan­ziellen Bereich fort: Trans­parente, klare und nachvoll­ziehbare Preis­gestal­tung; Ange­messene Räum­lichkeiten und eine breite Palette von Trauer­waren; Regel­mäßige Weiter­bildung und Schulung des Inhabers und Perso­nals; Einsatz moderner technischer Fahr­zeuge und Geräte.“

Quelle: www.bestatter.de

Welche Aufgaben übernimmt Bestattungen Lategahn für mich?

Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entschei­dungen rund um die Beerdigung, außer­dem über­führen wir den Verstorbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauer­druck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und über­nehmen die Organi­sation der Abschied­nahme, Trauer­feier und Beiset­zung samt aller Absprachen mit weiteren Dienst­leistern.

Die Leistungen von Bestattungen Lategahn im Über­blick:

  • Ausführliche Beratung inklusive Kosten­voranschlag
  • Organisation und Durch­führung von Trauer­feiern und Beisetzungen in ganz Deutschland
  • In- und Auslands­überführungen
  • Hygienische und kosmetische Versorgung der Verstorbenen
  • Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestat­tungs­wäsche und Zubehör
  • Terminabsprachen mit Kirchen, Fried­höfen und Dienst­leistern
  • Gestaltung der Trauer­feier inklusive Blumen, Dekoration und Musik
  • Vermittlung von kirch­lichen und welt­lichen Trauer­rednern sowie von Floristen und Musikern
  • Organisation des Trauer­kaffees
  • Vermittlung von Stein­metzen und Grab­pflege­diensten
  • Gestaltung und Druck von individuellen Trauer­karten, Trauer­anzeigen und Danksagungen
  • Beurkundung des Sterbe­falls und sämtliche Behörden­gänge
  • An- und Abmeldungen bei Versicherungen, Renten­trägern, Ämtern und Dienst­leistern
  • Hilfe bei der Beschaffung sämtlicher Dokumente
  • Antrag auf Renten­vorschuss­zahlung und Hinter­bliebenen­rente
  • Anträge für Versicherungs­leistungen
  • Umfassende Beratung zur Bestattungs­vorsorge
  • Abschluss von Treu­hand­verträgen zur Vorsorge­finanzierung

Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?

In Zeiten von sozialen Netz­werken, Online-Shopping, Multi­media-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht vergessen werden: der digitale Nach­lass, den ein Internet­nutzer seinen Hinter­bliebenen samt möglicher Guthaben und Verbind­lich­keiten vererbt. Ihr Bestattungen Lategahn Team unter­stützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitglied­schaft oder ein Vertrag mit dem Verstorbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermit­telten Konten gekündigt oder auf Sie über­tragen werden. Social-Media-Profile können deaktiviert oder, bei Facebook, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Vermögens­werte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie beziehungs­weise die Erben über­tragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausge­schlossen.

Wie viel Zeit vergeht zwischen der Abholung des Verstorbenen und der Beisetzung?

Ab wann Ihr verstorbener Ange­höriger beerdigt oder einge­äschert werden darf und bis wann dies geschehen sollte, ist in den Bestattungs­gesetzen der Bundes­länder geregelt. Bei uns in NRW kann die Bestattung frühestens 24 Stunden und spätestens 10 Tage nach Fest­stellung des Todes erfolgen. Für die Urnen­bei­setzung nach einer Feuer­bestattung gilt eine Frist von 6 Wochen nach der Ein­äscherung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.

Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?

Ja, in der Regel ist es voll­kom­men unge­fährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Ver­storbene vor seinem Tod eine gefähr­liche, ansteckende Krank­heit hatte, sodass Sie bereits zu Leb­zeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkun­digen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behan­deln­den Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichen­gift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichen­gift“ werden fälsch­licher­weise die Ptomaine bezeichnet, die bei ein­setzen­der Verwesung frei­gesetzt werden. Sie sind verant­wortlich für den Leichen­geruch, der bei einigen Verstorbenen auftritt, haben jedoch keine gesund­heits­gefährdende Wirkung.

Darf ich den Sarg meines verstorbenen Angehörigen selbst mit zum Grab tragen?

Wenn Sie dem Verstorbenen auf diese Weise einen letzten Dienst erweisen möchten, können Sie den Sarg gemein­sam mit Verwandten oder Freunden gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauer­halle zum Bestattungs­fahr­zeug oder auf dem Friedhof vom Bestattungs­fah­rzeug zum Grab. Bei einer Feuer­bestattung dürfen Sie natür­lich auch die Urne selbst zum Grab tragen.

Was ist Thanatopraxie?

Mit Techniken der Thanato­praxie, auch „Modern Embalming“ oder „Ein­balsa­mie­rung“ genannt, ist es möglich, den Körper eines Verstorbenen zu konser­vieren, wenn er über einen längeren Zeit­raum auf­ge­bahrt werden soll oder sich die Beer­digung zum Bei­spiel auf­grund einer Über­füh­rung ins Ausland ver­zögert. Durch eine thanato­prak­tische Ver­sorgung kann außerdem das natür­liche Erschei­nungs­bild des Verstorbenen wieder­her­gestellt werden, etwa wenn der Körper von langer Krank­heit oder schweren Ver­letz­ungen ge­zeichnet ist.

Warum ist eine thanatopraktische Versorgung hilfreich oder sogar notwendig?

Thanatopraxie schenkt den Hinter­blie­benen mehr Zeit zum Los­lassen. Sie können sich zum Beispiel über den üblichen Zeit­raum hinaus ganz in Ruhe von dem Verstorbenen ver­abschie­den. Durch die Wieder­herstel­lung seines natür­lichen Erscheinungs­bildes können die Ange­hörigen ihn in guter Erinnerung behalten. Darüber hinaus kann die Thanato­praxie helfen, den Verlust anzu­nehmen und den Tod zu akzeptieren. Was gerade dann wichtig ist, wenn ein Mensch plötz­lich, beispiels­weise durch einen Unfall, aus dem Leben gerissen wurde. So ist Thanato­praxie auch ein wichtiger Schritt in der Trauer­verar­beitung. Zudem ist Thanato­praxie die Voraus­setzung für eine Auslands­über­führung im Flugzeug.

Fragen zum individuellen Abschied

Was muss ich beachten, wenn ich einen verstorbenen Angehörigen zu Hause aufbahren möchte?

In den meisten Bundes­ländern, so auch bei uns in NRW, dürfen Sie einen ver­storbenen Ange­hörigen bis zu 36 Stunden zu Hause behalten und können ihn dort zur Abschied­nahme auf­bahren. Beachten Sie dabei, dass es in dem ent­sprech­enden Zimmer nicht zu warm ist und decken Sie den Toten am besten nur mit einem Laken zu. Gerne können Sie auch uns von Bestattungen Lategahn anrufen, damit wir Ihnen weitere Tipps geben oder Ihnen helfen, den Verstorbenen aufzubahren.

Kann der Verstorbene in der eigenen Kleidung beerdigt werden?

Ja, grundsätzlich ist es mög­lich, den Verstorbenen in der eigenen Kleidung in den Sarg zu betten. Es kann auch bei der Abschied­nahme hilf­reich sein, wenn Sie Ihrem Ange­hörigen so gegen­übertreten können, wie Sie ihn zu Leb­zeiten kannten. Ist eine Feuer­bestattung geplant, müssen die Kleidung und Sarg­beigaben jedoch aus natür­lichen Materialien bestehen, wie etwa Baum­wolle, Leinen, Wolle, Seide oder Mais­stärke. Kleidungs­stücke wie beispiels­weise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sind nicht erlaubt, da es bei der Kremation zu einer Schad­stoff­entwicklung kommen kann.

Wie kann ich mich in die Ausgestaltung der Bestattung einbringen?

Die Möglichkeiten, sich als Hinter­blie­bene in die Bestattung einzu­bringen, sind vielfältig. Zunächst einmal besprechen wir dafür Ihre persön­lichen Wünsche, die wir für Sie umsetzen können, aber natür­lich dürfen Sie auch selbst aktiv werden: Ange­hörige können beim Waschen und Einkleiden des Verstorbenen helfen, Geschenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne gestalten und die Dekoration für die Trauer­feier selbst entwerfen. Hinter­bliebene können bei der Trauer­feier sprechen oder musizieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tragen. Wie Sie sich im konkreten Fall in die Gestaltung der Bestattung ein­bringen können und möchten, ist bei Bestattungen Lategahn immer auch Thema des Trauer­gesprächs. Sprechen Sie mit uns einfach über Ihre Vorstellungen.

Kann ich den Sarg oder die Urne selbst gestalten?

Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Anbietern, die Särge und Urnen in allen erdenk­lichen Formen, Farben und Materialien anbieten – und doch kann aus ganz unter­schied­lichen Gründen der Wunsch ent­stehen, Sarg oder Urne selbst zu gestalten. Sie können einen Sarg oder eine Urne aus unserem Sortiment nehmen und dann bemalen oder Familie und Freunde bitten, darauf liebe­volle Gruß­bot­schaften zu verfassen. Sie können aber auch so weit gehen, einen Sarg selbst zu schreinern. Sprechen Sie uns gerne an, damit wir Sie über even­tuelle Vor­schriften infor­mieren.

Auch wenn Sie eine Urne selbst fertigen möchten, sprechen Sie uns gerne früh­zeitig an. Wir nennen Ihnen dann die Maße der Asche­kapsel, die wir aus dem Krema­torium erhalten und die in die Urne hinein­passen muss. Bei See­bestattungen und in einigen Bestattungs­wäldern gelten auß­erdem bestimmte Material­vorschriften.

Kann ich Beigaben mit in den Sarg oder das Grab geben?

Ja, legen Sie gerne einen Brief, das Lieb­lings­buch des Verstorbenen, ein von den Kindern gemaltes Bild, einen Teddy oder etwas anderes mit in den Sarg. Einige Urnen­modelle haben auch ein kleines Fach im Deckel, in das Sie eine Grab­beigabe legen können.

Was gehört zum Trauerdruck und kann ich die Traueranzeige auch selbst gestalten?

Zum Trauerdruck gehören Anzeigen, die in der Tages­presse geschaltet werden, Trauer­briefe, Einla­dungen zum Trauer­kaffee und Dank­sagungen, die Sie persön­lich ver­schicken, und Sterbe­bild­chen, die bei der Trauer­feier aus­gelegt oder verteilt werden. Welche Formen des Trauer­drucks Sie nutzen möchten, ent­schei­den Sie. Gerne geben wir von Bestattungen Lategahn Ihnen An­regungen und über­nehmen die Um­setzung.

Früher gab es gerade bei der Trauer­anzeige in der Tages­presse zahl­reiche Kon­ven­ti­onen. Inzwi­schen wird es jedoch immer beliebter, auch eigene Text- und Bild­ideen oder Gestal­tungs­vor­schläge einzu­bringen. Allein bezüg­lich des Formats sind wir an die Vor­gaben der örtlichen Zeitungen gebunden. Bei der Gestal­tung von Trauer­druck, den Sie persön­lich ver­schicken, haben Sie natürlich voll­kommen freie Hand.

Was ist ein Online-Gedenkportal?

Ein Online-Gedenk­portal bietet Ihnen die Mög­lich­keit, den Verstorbenen auf viel­fältige Weise zu ehren und gemein­sam mit Ange­hörigen, Freunden und Bekannten Erinner­ungen zu teilen. Bestattungen Lategahn richtet für Ihren verstorbenen Ange­hörigen kosten­frei eine persön­liche Gedenk­seite ein. Hier können Sie und alle Menschen, die mit Ihnen trauern, zu jeder Zeit und von überall auf der Welt Kerzen ent­zünden und Worte des Gedenkens hinter­lassen oder Fotos aus dem gemein­samen Leben teilen. Außerdem können wir hier auch noch einmal die Trauer­anzeige veröffentlichen.

Fragen zu den Bestattungs­arten

Warum gibt es überall unterschiedliche Grabarten?

Welche Grabarten an einem Ort oder auf einem Fried­hof angelegt werden, ent­scheidet immer der jewei­lige Fried­hofs­träger. Klassische Grab­arten sind das Wahl­grab und das Reihen­grab. Auch Rasen­gräber mit oder ohne Namens­nennung (auch: anonyme Beisetzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partner­gräber, gärtnerisch gepflegte Themen­anlagen, Baum­bestattungen oder weitere Grab­arten gibt, hängt von verschie­denen Faktoren ab. Neben der Beschaffen­heit des Friedhofs spielen die Nach­frage durch die Be­völker­ung und uns Bestatter sowie das Zusammen­spiel von Friedhofs­trägern, örtlichen Friedhofs­gärtnern und Stein­metzen eine Rolle.

Was sind „Ruhezeiten“ und warum sind sie auf den Friedhöfen so unterschiedlich?

Die Ruhezeit ist die Mindest­nutzungs­dauer einer Grab­stelle. Nach Ablauf der Ruhe­zeit werden Reihen­gräber einge­ebnet und neu belegt. Bei Wahl­gräbern kann die Nutzungs­dauer über die Ruhe­zeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhe­zeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unter­schied­lichen Boden­beschaffen­heit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leich­nam voll­ständig vergehen können. In den Bestattungs­gesetzen der Länder sind darüber hinaus unter­schied­liche Mindest­ruhe­zeiten fest­gesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnen­gräber kürzer sein kann als bei einer Erd­bestattung. Bei uns in NRW beträgt die Ruhezeit mindestens 10 Jahre.

Was passiert bei einer Kremierung?

Bei der Einäscherung wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet und auf einer speziellen Vor­richtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen gefahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Tempe­raturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körper­lichen Statur des Verstorbenen ab, üblich sind etwa 2 Stunden. Ein kleiner Schamott­stein mit einer ein­gravierten Identi­fikations­nummer wird zum Verstorbenen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche anschließend ein­deutig zuordnen. Knochen­reste werden nach der Ein­äscherung zer­kleinert, zuvor werden ggf. künstliche Gelenke entfernt. Ein Mit­arbeiter des Krema­­toriums füllt die Asche sowie mögliches Zahn­gold oder Edel­metalle von Körper­schmuck in eine Asche­kapsel und übergibt sie dem verant­wort­lichen Bestatter. Für die Bei­setzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuck­urne Ihrer Wahl eingesetzt.

Kann ich mir den Termin für die Kremierung meines verstorbenen Angehörigen aussuchen?

Einige Krematorien bieten in der Tat die Ein­äscherung zu einem Wunsch­termin an, sodass Sie zu der Zeit vor Ort oder zumin­dest in Gedanken bei dem Verstorbenen sein können. Gerne geben wir von Bestattungen Lategahn Ihren Wunsch­termin an das Krema­torium weiter.

Kann ich der Kremierung meines Angehörigen beiwohnen?

Ob und in welcher Form Sie bei der Ein­äscherung dabei sein können, hängt vom jewei­ligen Krema­torium ab. Es gibt Krema­torien mit einer Trauer­halle oder einem Andachts­raum, von wo aus die Ange­hörigen der Über­gabe des Sarges an das Feuer bei­wohnen können. Diese Zere­monie kann auch je nach Krema­torium mit einer Andacht und von Musik begleitet werden.

Warum ist für die Feuerbestattung auch ein Sarg notwendig?

Ein Sarg wird bei der Feuer­bestattung aus Achtung vor dem Verstorbenen und aus hygie­nischen Gründen ver­wendet. Ein weiterer wesent­licher Grund ist, dass der Leich­nam ohne Sarg nicht voll­ständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Tempe­ratur im Ofen selbst ent­zündet hat.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Die Bestattungs­gesetze der einzelnen Bundes­länder regeln, ob und unter welchen Umständen Angehörigen die Urne aus­ge­händigt werden darf. So ist es in einigen Bundes­ländern möglich, dass Angehörige die Urne selbst zum Bei­setzungs­ort bringen. Die Bei­setzung in Deutsch­land ist nach geltenden Vor­schriften auf einem Friedhof bzw. in einem dafür vor­ge­sehe­nen Wald- oder Meeres­gebiet durch­zu­führen. Soll der Verstorbene im Ausland bestattet werden, gelten die dortigen Gesetze. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Kann die Asche des Verstorbenen vertauscht werden?

Nein, denn jeder Leich­nam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschlie­ßend sofort in eine Aschen­kapsel gefüllt und ver­siegelt. Vor der Ein­äscherung wird außer­dem ein Schamott­stein mit einer eingra­vierten Identi­fikations­nummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuer­festen, gekenn­zeichneten Steins kann die Asche eindeutig zuge­ordnet werden.

Gibt es die Möglichkeit, ein Krematorium zu besichtigen?

Ja, viele Krema­torien können besichtigt werden. Die Rahmen­beding­ungen sind unter­schiedlich. Einige Bereiche sind gegeben­enfalls nur in Be­gleitung eines Bestatters oder eines Mit­arbeiters des Krema­toriums zu­gänglich, andere gar nicht. Einige Krema­torien veran­stalten regel­mäßig einen Tag der offenen Tür, bei dem interes­sierte Besucher an Führungen und Infor­mations­veran­staltungen teilnehmen können. Gerne infor­mieren wir Sie über die Möglich­keiten in den Krema­torien in der Region.

Was ist ein Kolumbarium?

Das Wort Kolum­barium (oder: Colum­barium) kommt aus dem Latein­ischen und bedeutet Tauben­schlag. Es handelt sich um Wände oder Stelen mit Nischen zur Beisetzung von Urnen, die auf einem Friedhof, in einer Kirche oder in einem Mauso­leum stehen. In der Regel sind die Nischen mit einer Tafel oder einer Glas­scheibe ver­schlossen, worauf Name und Lebens­daten genannt sind.

Was passiert bei einer Seebestattung?

Vor der See­bestattung steht zunächst die Ein­äscherung des Verstorbenen. Sowohl für die Feuer­bestattung als auch für die Beisetzung der Asche auf See muss eine Willens­bekun­dung zu Leb­zeiten vor­liegen. Ist diese nicht vor­handen, müssten die Ange­hörigen glaub­haft be­gründen können, dass die See­bestattung im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre. Die Asche wird in eine wasser­lösliche See­urne gefüllt und in einem der hierfür vor­ge­sehenen Areale der Nord­see, Ostsee oder in einem anderen Weltmeer der See über­geben. Die Ange­hörigen können der See­bestattung bei­wohnen. Unab­hängig davon kann bereits vor der See­bestattung eine Trauer­feier statt­finden. Die genauen Koor­dinaten der Bei­setzungs­stelle werden in eine See­karte einge­tragen, die den Ange­hörigen übergeben wird.

Kann ich bei der Seebestattung dabei sein und den Beisetzungsort wieder besuchen?

Ja, die Hinter­bliebenen können bei der See­bestat­tung dabei sein und der Über­gabe der Urne an die See bei­wohnen. Wie viele Per­sonen mit an Bord gehen können, ist unter­schiedlich. Wenn Sie sich für eine See­bestat­tung interes­sieren, geben wir von Bestattungen Lategahn Ihnen gerne weitere Infor­mationen zu den Möglich­keiten im von Ihnen gewün­schten See­gebiet. Nach der See­bestat­tung erhalten Sie als Ange­hörige eine Karte mit den genauen Koor­dinaten der Bei­setzung. So können Sie den Beiset­zungsort jederzeit auf­suchen. Die Ree­dereien bieten in der Regel auch Gedenk­fahrten dorthin an.

Was sind Waldbestattungen und Naturbestattungen?

Als Naturbestat­tungen werden Beiset­zungs­formen auß­erhalb tradi­tioneller Friedhöfe be­zeichnet. In Deut­schland ist das zumeist die Beisetzung in einem Bestattungs­wald oder die See­bestattung. In anderen Ländern, allen voran in der Schweiz und in den Nieder­landen, gibt es auß­erdem die Mög­lich­keit, die Asche in der Natur zu verstreuen, etwa auf speziellen Alm­wiesen oder in Flüssen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich für eine solche Beiset­zungs­form interes­sieren.

Fragen zu den Bestattungs­kosten

Kostet eine Feuerbestattung weniger als eine Erdbestattung?

Grundsätzlich ist davon auszu­gehen, dass ein Urnen­reihen­grab preis­werter ist als ein Erd­reihen­grab. Dennoch sollten Sie die Ent­schei­dung für eine Feuer­bestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erd­bestattung preis­günstige Varianten gibt. Berück­sichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuer­bestattung Gebühren für die zweite Leichen­schau durch den Amts­arzt sowie Kosten für die Ein­äscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuer­bestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.

Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?

Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungs­pflichtige tragen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte, der Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die Eltern, die voll­jährigen Geschwister, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Enkel­kinder. Sollten alle Bestattungs­pflichtigen ein Ein­kommen unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zustän­digen Sozial­amt ein Antrag auf Bestattungs­beihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­günstigste Beerdi­gung durch­geführt.

Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?

Sind Sie als bestattungs­pflich­tiger Ange­höriger nicht in der Lage, für die Kosten einer ange­mes­senen Bestattung auf­zu­kommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufge­bracht werden, ist es mög­lich, beim Sozial­amt einen Antrag auf Über­nahme von Beerdi­gungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine orts­üblich ange­messene Bestattung über­nommen.

Fragen zur Trauer

Wo bekomme ich im Trauerfall psychologische Unterstützung?

Zunächst einmal sind wir von Bestattungen Lategahn jeder­zeit für Sie da und stehen Ihnen vor, während und auch nach der Bestattung mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie darüber hinaus psycho­logische Hilfe be­nöti­gen, sprechen Sie uns darauf an oder wenden Sie sich an eine dieser Anlaufstellen:

Deutschlandweite Seelsorge
Telefonseelsorge: 0800 / 111 0 111, 0800 / 111 0 222 und 116 123
Webmail und Chat: online.telefonseelsorge.de
Vor-Ort-Beratung an 27 Standorten in Deutschland
Weitere Infos unter: www.telefonseelsorge.de

Gibt es Beratungsstellen speziell für trauernde Eltern und Geschwister?

Ja, es gibt auch Beratungs­stellen, die sich auf die Beratung von trauernden Eltern und Geschwistern spezia­lisiert haben. Hierzu zählen unter anderem:

VEID – Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deut­schland e.V.

Telefon: 0341 / 94 68 884
E-Mail:
www.veid.de

Gibt es Beratungsstellen speziell für Suizidtrauernde?

Ja, auch für die Beratung von Suizid­trauernden gibt es speziali­sierte Anlauf­stellen. Hierzu zählen unter anderem:

AGUS e.V. – Beratung und Unter­stützung für Suizid­trauernde
Telefon: 0921 / 150 03 80
(Montag – Donnerstag 9 – 15 Uhr, Mittwoch 17 – 19 Uhr)
E-Mail:
www.agus-selbsthilfe.de

Gibt es Beratungsstellen für trauernde Kinder und Jugendliche?

Ja, bestimmte Beratungs­stellen haben sich auf die Beratung und Betreuung von trauernden Kindern und Jugend­lichen speziali­siert. Hierzu zählen unter anderem:

Kinder- und Jugend­telefon
Telefon: 116 111 (Montag – Samstag 14 – 20 Uhr)

Onlineberatung für trauernde und sterbende Jugend­liche
www.da-sein.de

Kann ich Kinder mit zur Beerdigung bzw. zur Abschiednahme am offenen Sarg bringen?

Jedes Kind reagiert anders, aber grund­sätzlich empfehlen wir von Bestattungen Lategahn, Kinder mit zur Beer­digung zu bringen. Auch wenn sie nicht alles verstehen, mög­licher­weise über­fordert sind oder sich vielleicht sogar zwischen­durch lang­weilen – sich in der Zeit der Trauer aus­ge­grenzt zu fühlen, würde in jedem Fall schwerer wiegen. Denn das, was wir nicht kennen und nicht verstehen, macht den Großen wie den Kleinen häufig Angst. Bedenken Sie auch: Der Abschied ist ein ein­maliger unwieder­bring­licher Moment und ein wichtiger Schritt in der Trauer­verar­beitung, der helfen kann, den Verlust zu akzep­tieren. In unserer lang­jährigen Arbeit als Bestatter haben wir gelernt, dass die Erwach­senen gerade im Um­gang mit dem Tod noch viel von Kindern lernen können. Sie gehen oft­mals ganz natür­lich mit dem Tod um und be­greifen ihn als etwas, was zum Leben eben dazu­gehört und irgend­wann eintritt.

Wie erkläre ich meinem Kind, was es bedeutet „tot“ zu sein?

Ob und wie ein Kind begreift, was es bedeutet, tot zu sein, hängt ganz vom Alter und von der Persön­lich­keits­ent­wick­lung des Kindes ab. Auch ist es ein Unter­schied, ob es sich um jemand Nahe­ste­hen­den oder um einen Fremden han­delt und ob jemand plötz­lich oder nach längerer Krank­heit verstorben ist. Gerne empfehlen wir Ihnen Kinder­bücher zu diesem Thema und nennen Ihnen hilf­reiche Anlauf­stellen in der Region.

Wie kann ich mein Kind nach dem Verlust einer nahestehenden Person unterstützen?

Was ein Kind nach dem Tod eines Ange­hörigen oder einer nahe­stehen­den Person braucht, hängt unter anderem vom Alter und von den Todes­umstän­den ab. Grund­sätzlich haben Kinder – wie in allen Lebens­lagen – viele Fragen. Lassen Sie diese Fragen zu und ermuntern Sie auch dazu, Fragen zu stellen. Zeigen Sie Ihre eigene Trauer, damit das Kind sich in dieser schwierigen Situation nicht aus­ge­schlossen fühlt. Gerne können Sie Ihr Kind auch mit zu uns ins Bestattungs­haus bringen.

Fragen zur Bestattungs­vorsorge

Ich habe bestimmte Vorstellungen zu meiner eigenen Beerdigung – wie kann ich das festlegen?

Wenn Sie besondere Wünsche für die eigene Bestattung haben, sollten Sie grund­sätzlich früh­zeitig mit Ihren Ange­hörigen darüber reden. Zudem empfiehlt sich eine Bestattungs­vor­sorge. Mit Ihrem persön­lichen Vorsorge­berater Bestattungen Lategahn können Sie Ihre Ideen zu Abschied­nahme und Beer­digung be­sprechen und dann sämtliche Details vertrag­lich mit ihm festlegen. Wir werden dann später bei Ihrer Bestattung alles nach Ihren Wünschen aus­führen. Gerade bei ganz persön­lichen Wünschen ist eine Bestattungs­vorsorge ratsam, damit es unter den Hinter­blie­benen nicht zu Un­stimmig­keiten kommt, welche Form der Ver­abschie­dung Ihnen am ehesten gerecht wird.

Was ist eine Bestattungs­vorsorge und welche Vorteile bringt sie mir?

In einer Bestattungs­vorsorge legen Sie vertraglich die Rahmen­bedin­gungen und die Details für die eigene Trauer­feier und Beisetzung fest. So ent­schei­den Sie mit Ihrer Bestattungs­vorsorge darüber, ob Sie eine Erd­bestattung oder eine Feuer­bestattung wünschen, an welchem Ort Sie beigesetzt werden möchten, wie Sarg oder Urne beschaffen sein sollen oder welche Musik bei der Trauer­feier gespielt werden soll. Durch Ihre Bestattungs­vorsorge wissen Sie, dass später Ihren persön­lichen Wünschen ent­sprochen wird. Zugleich entlasten Sie Ihre Familie, die nun nicht mehr so viele Ent­schei­dungen treffen muss. Eine Bestattungs­vorsorge entlastet Ihre Familie aber nicht nur emo­tional, sondern auch finan­ziell. Über eine Sterbe­geld­ver­sicherung oder ein zweck­gebundenes Treu­hand­konto kann die Finan­zierung der Bestattung vorab gesichert werden.

Selbst­verständ­lich beraten wir von Bestattungen Lategahn Sie kostenlos und un­verbind­lich zum Thema Bestattungs­vorsorge. Unser Tipp: Sofern Sie Familie haben, ist es sinn­voll, diese vorab einzu­weihen oder gleich zur Beratung mitzubringen.

Was kann ich in meinem Bestattungs­vorsorge­vertrag festlegen?

Was Sie in Ihrer Bestattungs­vorsorge festlegen, bleibt ganz Ihnen über­lassen. Sie können dabei bis ins Detail gehen oder nur die Rahmen­bedingungen der Bestattung vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen. Nachfolgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungs­vorsorge vertraglich regeln können:

  • Art der Bestattung / Beisetzung
  • Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
  • Ort und Art der Trauerfeier
  • Trauerrede durch einen Geistlichen oder einen freien Redner
  • Musik für die Trauerfeier
  • Sarg- oder Urnen­modell
  • Blumenschmuck
  • Layout und der Inhalt der Trauer­briefe bzw. der Zeitungs­anzeige
  • Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
  • Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
  • Finanzielle Absicherung des Vorsorge­vertrags

Ab welchem Alter ist eine Bestattungs­vorsorge sinnvoll?

Eine Bestattungs­vorsorge kann in jedem Alter sinnvoll sein. Häufig schließen Senioren eine Bestattungs­vorsorge ab, um zu ver­hindern, dass sie im Pflege­fall ihre Ersparnisse für die eigene Beerdigung einsetzen müssen, bevor sie Leistungen be­an­tragen können. Es gibt auch Menschen, die sich bereits im Alter von nur 20 oder 30 Jahren mit dem Thema Bestattungs­vorsorge aus­einander­setzen. Zum Beispiel Schwer­kranke, die sich durch die gemein­same Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevor­stehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen töd­lichen Unfall haben, ent­scheiden sich für eine Bestattungs­vorsorge, um Partner und Kinder ab­zu­sichern. Je nach Lebens­situation und persön­licher Ein­stellung kann es natür­lich auch viele andere Gründe geben, sich schon früh­zeitig um die eigene Bestattung zu kümmern. Gut zu wissen: Ihren Vorsorge­vertrag können Sie jeder­zeit anpassen.

Wie kann ich meine Bestattung finanziell absichern?

Für eine finan­zielle Ab­sicher­ung der eigenen Bestattung gibt es im Wesent­lichen zwei Mög­lich­keiten – eine Sterbe­geld­ver­sicherung oder ein zweck­ge­bundenes Treu­hand­konto. Beides kann, in Ver­bin­dung mit einem Vorsorge­vertrag für eine Bestattung in einem an­gemes­senen Kosten­rahmen, nicht von Dritten ange­tastet werden. Ihre Beer­digung bleibt also auch dann finan­ziell abge­sichert, wenn Sie Sozial­leis­tungen beziehen sollten.

Zählt eine Bestattungs­vorsorge zum Schon­vermögen?

Sie können die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungs­vorsorge in einer Sterbe­geld­ver­sicherung oder auf einem Treu­hand­konto zweck­gebunden anlegen. Wenn Sie auf diese Weise sicher­stellen, dass das Geld auch von Ihnen oder Ihrer Familie nicht für andere Zwecke als die der Finanzierung der Bestattung genutzt werden kann, dann ist es zusätzlich zum gesetzlichen Schon­vermögen vor dem Zugriff Dritter sicher. Wichtig ist, dass der Betrag für eine orts­übliche Bestattung angemessen ist.

Was passiert mit meiner Bestattungs­vorsorge, wenn ich Sozial­leistungen beantrage?

Schließen Sie Ihre Bestattungs­vorsorge ab, bevor ein Bedarfsfall für Sozial­leistungen eintritt, bleibt die finanzielle Absicherung für Ihren Vorsorge­vertrag in der Regel bis zu Ihrem Tod un­an­getastet. Das gilt auch, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Sozial­leistungen beantragen. Die Ersparnisse für die eigene Bestattung können jedoch nur geschont werden, wenn sie zweck­gebunden angelegt sind. Das heißt, wenn niemand das Geld für etwas anderes als für Ihre Bestattung verwenden kann. Dies ist der Fall, wenn Sie eine Bestattungs­vorsorge abschließen und diese mit einer Sterbe­geld­ver­sicherung oder einer Einzahlung auf ein Treu­hand­konto finanziell absichern. Allerdings gelten auch hier Regeln: Geschützt ist nur ein Betrag, der im Rahmen dessen liegt, was eine angemessene Bestattung am gewünschten Beisetzungsort üblicherweise kostet.
Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich lediglich um allgemeine Hinweise. Für eine verbindliche Rechts­beratung wenden Sie sich an das zuständige Amt oder einen Anwalt.

Ist eine finanzielle Bestattungs­vorsorge wirklich notwendig?

Grundsätzlich ist es sinn­voll, seine Bestattungs­wün­sche finan­ziell im Rahmen der Bestattungs­vorsorge abzu­sichern, denn das hierbei zurück­gelegte Geld ist für Ihre spätere Bestattung zweck­gebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozial­amt. Darüber hinaus schützen Sie durch die finan­zielle Bestattungs­vorsorge Ihre Ange­hörigen vor den Kosten der Beer­digung und können sicher gehen, dass Ihre Wünsche rund um die eigene Beer­digung später auch garan­tiert umge­setzt werden. Schließ­lich sind die Kosten für eine Bestattung nicht uner­heblich. Der Preis setzt sich zusammen aus den Kosten für unsere Arbeit als Bestatter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Ein­äscherung – für das Krema­torium. Hinzu kommen die Kosten für den Stein­metz, die Grab­pflege, den Trauer­druck, den Blumen­schmuck sowie für die Bewir­tung nach der Trauer­feier. Da kommt einiges für die Hinter­blie­benen zusammen. Die tatsäch­liche Höhe der Bestattungs­kosten richtet sich dabei nach Ihren persön­lichen Wünschen für die Ausge­staltung der Trauer­feier und Beerdigung.

Kann ich meine Bestattungs­vorsorge noch einmal ändern?

Sie selbst können Ihre Bestattungs­vorsorge jederzeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungs­vorsorge­vertrag bindend – auch wenn Ihre Ange­hörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren einen Vertrag zur Bestattungs­vorsorge abzu­schließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungs­möglich­keiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne entsprechend an.

Welche Patientenrechte habe ich am Lebensende und wie kann ich meinen letzten Willen festhalten?

Neben der Bestattungs­vor­sorge sollten Sie auch darüber nach­denken, Ihren letzten Willen fest­zulegen und Ihre Patienten­rechte zu regeln. Das Bundes­minis­terium der Justiz (BMJ) hat auf seiner Web­site ein barriere­freies Portal ein­gerich­tet, auf dem Sie aus­führ­liche Informa­tionen zum Thema Patienten­rechte aber auch zu Testament, Erb­recht & Co. finden.

Einen ersten Über­blick erhalten Sie auch schon auf unserer Web­site – beim Thema Bestattungs­vorsorge haben wir erste Informa­tionen zu Testament, Erbrecht, Patienten­ver­fügung, Betreu­ungs­verfügung und Vorsorge­vollmacht über­sichtlich für Sie zusammen­gestellt. Für eine weiter­führende, rechts­sichere Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechts­anwalt oder Notar.

Kann ich Bestattungs­wünsche in meinem Testament festhalten?

Es ist nicht ratsam, Bestattungs­wünsche im Testament fest­zuhalten. Denn in der Regel wird das Testament erst nach der Beisetzung eröffnet. Dann ist es zu spät, um Ihre Wünsche noch zu be­rück­sichtigen. Mit einem Bestattungs­vorsorge­vertrag gehen Sie dagegen auf Nummer sicher. Ganz wichtig ist dabei aber, dass Sie Ihre Angehörigen über den Vertrag informieren und dass Sie Ihren Vorsorge­vertrag an einem leicht zugänglichen Ort oder alternativ bei Ihrem Notar aufbewahren.