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Vorsorgeberatung bei Bestattungen Lategahn

Vorsorge­beratung

Vorsorge ist Fürsorge

Vorsorge

Bestattungs­vorsorge mit Lategahn

Die eigene Bestattung planen? Mit Lategahn an Ihrer Seite gilt auch hier das Motto „Es geht immer um das Leben“: Paare, die miteinander ein Bestattungs­haus wählen, bei dem sie sich selbst und den Lebens­partner im Fall der Fälle gut aufge­hoben wissen. Der Bestatter dient als Vermittler, wenn in der Familie nicht über Wünsche für die eigene Bestattung gesprochen wird. Der Vorsorge­vertrag ist eine Garantie dafür, dass die eigenen Wünsche umgesetzt werden. Dies gilt selbst dann, wenn es keine Angehörigen mehr gibt. Nicht zuletzt sorgt die finanzielle Vorsorge dafür, dass die Bestattungs­kosten gedeckt werden. All diese Punkte tragen dazu bei, in Ruhe und Gelassenheit weiter zu leben. Die ausführliche Beratung zum Abschluss des Bestattungs­vorsorge­vertrages ist kostenfrei.

Ablauf

Ablauf einer Bestattungs­vorsorge

Beratung bei Bestattungen Lategahn in Dortmund
  1. Terminanfrage – telefonisch oder online – für ein unverbindliches Beratungsgespräch
  2. Sie treffen sich mit Ihrem Lategahn Vorsorgeberater und finden gemeinsam heraus, welche Bestattungsart Sie sich wünschen, welche weiteren Wünsche Sie zur Bestattung haben – und wie die Bestattungs­vorsorge finanziert werden soll
  3. Ihr Vorsorgeberater erstellt einen Vorentwurf des Bestattungs­vorsorge­vertrags mit dazugehöriger Kosten­aufstellung – und sendet Ihnen diesen postalisch zu
  4. Sie prüfen den Vertrag und die Kosten­aufstellung in aller Ruhe zu Hause
  5. Sie geben telefonisch oder online Ihre Freigabe oder besprechen eventuelle Änderungswünsche
  6. Ihr Vorsorgeberater passt den Vertrag ggf. noch einmal an und bereitet ihn zur Unterzeichnung vor
  7. Termin zur Unterzeichnung Ihres Bestattungs­vorsorge­vertrags
    • Unterzeichnung des Vertrags
    • Ausfüllen und Unterzeichnen des Treuhandantrags, falls eine finanzielle Hinterlegung durch Deutsche Bestattungs­vorsorge Treuhand AG gewünscht
    • Ausfüllen einer Abtretungs­erklärung für eine etwaig vorhandene Sterbegeld­versicherung
    • Kopieren und Austauschen von abzumeldenden Unterlagen, Listen für Trauerkarten etc.
  8. Ggf. Zusendung der Police der Deutschen Treuhand zur finanziellen Hinterlegung / Zusendung der Bestätigung der Änderungserklärung

 

Vorteile der Bestattungs­vorsorge

  • Der für die Bestattungs­vorsorge eingezahlte Betrag ist zusätzlich zum gesetzlichen Schon­vermögen vor dem Zugriff Dritter geschützt.
  • Die finanzielle Belastung der Bestattungs­kosten tragen Sie selbst – nicht Ihre Hinter­bliebenen.
  • Die Beerdigung wird genau nach Ihren Wünschen gestaltet – auch, wenn Angehörige abweichende Vorstellungen haben sollten.
  • Sie entscheiden selbst, welchem Bestattungs­haus Sie die Durch­führung Ihrer Bestattung anvertrauen.

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Bestandteile einer Bestattungs­vorsorge

Der Vorsorge­vertrag

Im Bestattungs­vorsorge­vertrag halten Sie fest, was Ihnen für die eigene Bestattung wichtig ist. Vielleicht sind es nur einige Rahmen­bedingungen: die Bestattungsart, die Entscheidung für eine religiöse oder eine weltliche Abschieds­zeremonie. In diesem Fall besprechen Ihre Angehörigen später alles andere mit uns. Oder: Sie gestalten Ihren Vorsorge­vertrag sehr detailliert: Sie wählen ein spezielles Sarg- oder Urnen­modell, legen die Musik und Dekoration fest, wählen einen Spruch und vielleicht sogar schon das Layout für die Zeitungs­anzeige. Ihre Vorgaben werden später von uns genau so umgesetzt. Wichtig, wenn Sie den Vertrag vor allem abschließen, um Ihre Liebsten zu entlasten: Sprechen Sie vorab über Ihre Pläne und kommen Sie gerne auch gemeinsam zur Vorsorge­beratung zu uns.

Die Kosten­aufstellung

Die Kostenfrage stellt sich bei der Bestattungs­vorsorge ebenso wie im aktuellen Sterbefall. Die ausführliche Beratung in unserem Haus oder bei Ihnen daheim ist selbst­verständ­lich kostenfrei! Für die Bestattung, die Sie mit uns vertraglich vereinbaren, gilt: Wir halten die Kosten für Sie bei jedem Planungs­schritt transparent. Ist es Ihnen wichtig, ein bestimmtes Budget einzuhalten? Geben Sie uns im Vorgespräch einen Hinweis, damit wir dies von Anfang an berück­sichtigen können. Vor Vertragsabschluss erhalten Sie von uns eine detaillierte Kosten­aufstellung, die Bestandteil des Bestattungs­vertrages wird.

Die finanzielle Hinterlegung

Ein wichtiges Argument für den Abschluss einer Bestattungs­vorsorge ist für viele Menschen die Gewissheit, das Ersparte für die eigene Bestattung sicher angelegt zu wissen. So können Sie den Betrag für die gewünschte Bestattung auf ein zweck­gebundenes Treuhand­konto einzahlen, das wir Ihnen in Kooperation mit der Deutschen Bestattungs­vorsorge Treuhand AG anbieten. Dieses Konto ist anlass­bezogen und darf nicht an Dritte ausgezahlt werden. Auch nicht, wenn Sie im Alter pflege­bedürftig werden sollten. Alternativ können Sie auch eine Sterbe­geld­versicherung abschließen. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Internetseite unseres Bundesverbandes.

Letzter Wille

Ihre Rechte am Lebensende

Hier haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammen­gestellt. Sie dienen weder der Rechts­beratung noch berücksichtigen sie die besonderen Gegeben­heiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechts­beratung wünschen, wenden Sie sich an einen Fach­anwalt oder Notar.

Symbolbild Kondolenz

Testament

Das Testament dient der Festlegung Ihres letzten Willens. Es kann hand­schriftlich (auf Papier) verfasst sein, muss mit Ort und Datum versehen sein und Ihre persönliche Unter­schrift mit vollem Vor- und Nach­namen tragen. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbs­tverständ­lich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Statue auf einem Friedhof

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetz­geber eine Erben­reihen­folge fest: Erben erster Ordnung sind die Kinder und deren Abkömmlinge. Der Ehepartner ist neben den Erben erster Ordnung ebenfalls gesetzlicher Erbe. In einer Zugewinn­gemein­schaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nach­kommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Symbolbild Vorsorgevollmacht

Vorsorge­vollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellver­tretend für Sie sämtliche oder einzelne fest­gelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu dauerhaft oder vorüber­gehend nicht in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grund­stücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte ist zumindest eine schrift­liche Vollmacht erforderlich. Bei Bankgeschäften aller Art empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Vollmacht, da Kredit­institute in der Praxis häufig eine solche fordern. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um gesundheitliche Aspekte detailliert zu klären.

Es besteht zudem die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht in dem sogenannten zentralen Vorsorge­register der Bundes­notar­kammer zu registrieren. Damit wird sichergestellt, dass im Falle einer erforderlichen Betreuung schnellst­möglich der gewünschte Betreuer eingesetzt wird.

Symbolbild Patientenverfügung

Patienten­verfügung

Mit der Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass vorüber­gehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Entscheidend bei der Abfassung Ihrer Patienten­verfügung ist: Schildern Sie Ihre persön­lichen Wert­vor­stellungen detailliert und möglichst handschriftlich. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer (notariellen) Vorsorge­vollmacht verbunden werden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Weiter­führende Informationen

Weiterführende Informationen rund um das Thema Patienten­rechte finden Sie auf der Website des zuständigen Bundes­ministeriums.

Team & Standorte

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Individuelle Bestattungen

Diese Aufgaben übernimmt Lategahn für Trauernde

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FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Bestattungs­vorsorge

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