Vorsorgeberatung
Vorsorge ist Fürsorge
Vorsorge
Bestattungsvorsorge mit Lategahn
Die eigene Bestattung planen? Mit Lategahn an Ihrer Seite gilt auch hier das Motto „Es geht immer um das Leben“: Paare, die miteinander ein Bestattungshaus wählen, bei dem sie sich selbst und den Lebenspartner im Fall der Fälle gut aufgehoben wissen. Der Bestatter dient als Vermittler, wenn in der Familie nicht über Wünsche für die eigene Bestattung gesprochen wird. Der Vorsorgevertrag ist eine Garantie dafür, dass die eigenen Wünsche umgesetzt werden. Dies gilt selbst dann, wenn es keine Angehörigen mehr gibt. Nicht zuletzt sorgt die finanzielle Vorsorge dafür, dass die Bestattungskosten gedeckt werden. All diese Punkte tragen dazu bei, in Ruhe und Gelassenheit weiter zu leben. Die ausführliche Beratung zum Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrages ist kostenfrei.
Ablauf
Ablauf einer Bestattungsvorsorge
- Terminanfrage – telefonisch oder online – für ein unverbindliches Beratungsgespräch
- Wenn Sie sich gern vorbereiten möchten: Hier ist unser Vorsorgeformular.
- Sie treffen sich mit Ihrem Lategahn Vorsorgeberater und finden gemeinsam heraus, welche Bestattungsart Sie sich wünschen, welche weiteren Wünsche Sie zur Bestattung haben – und wie die Bestattungsvorsorge finanziert werden soll
- Ihr Vorsorgeberater erstellt einen Vorentwurf des Bestattungsvorsorgevertrags mit dazugehöriger Kostenaufstellung – und sendet Ihnen diesen postalisch zu
- Sie prüfen den Vertrag und die Kostenaufstellung in aller Ruhe zu Hause
- Sie geben telefonisch oder online Ihre Freigabe oder besprechen eventuelle Änderungswünsche
- Ihr Vorsorgeberater passt den Vertrag ggf. noch einmal an und bereitet ihn zur Unterzeichnung vor
- Termin zur Unterzeichnung Ihres Bestattungsvorsorgevertrags
- Unterzeichnung des Vertrags
- Ausfüllen und Unterzeichnen des Treuhandantrags, falls eine finanzielle Hinterlegung durch Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG gewünscht
- Ausfüllen einer Abtretungserklärung für eine etwaig vorhandene Sterbegeldversicherung
- Kopieren und Austauschen von abzumeldenden Unterlagen, Listen für Trauerkarten etc.
- Ggf. Zusendung der Police der Deutschen Treuhand zur finanziellen Hinterlegung / Zusendung der Bestätigung der Änderungserklärung
Vorteile der Bestattungsvorsorge
- Der für die Bestattungsvorsorge eingezahlte Betrag ist zusätzlich zum gesetzlichen Schonvermögen vor dem Zugriff Dritter geschützt.
- Die finanzielle Belastung der Bestattungskosten tragen Sie selbst – nicht Ihre Hinterbliebenen.
- Die Beerdigung wird genau nach Ihren Wünschen gestaltet – auch, wenn Angehörige abweichende Vorstellungen haben sollten.
- Sie entscheiden selbst, welchem Bestattungshaus Sie die Durchführung Ihrer Bestattung anvertrauen.
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Bestandteile einer Bestattungsvorsorge
Der Vorsorgevertrag
Im Bestattungsvorsorgevertrag halten Sie fest, was Ihnen für die eigene Bestattung wichtig ist. Vielleicht sind es nur einige Rahmenbedingungen: die Bestattungsart, die Entscheidung für eine religiöse oder eine weltliche Abschiedszeremonie. In diesem Fall besprechen Ihre Angehörigen später alles andere mit uns. Oder: Sie gestalten Ihren Vorsorgevertrag sehr detailliert: Sie wählen ein spezielles Sarg- oder Urnenmodell, legen die Musik und Dekoration fest, wählen einen Spruch und vielleicht sogar schon das Layout für die Zeitungsanzeige. Ihre Vorgaben werden später von uns genau so umgesetzt. Wichtig, wenn Sie den Vertrag vor allem abschließen, um Ihre Liebsten zu entlasten: Sprechen Sie vorab über Ihre Pläne und kommen Sie gerne auch gemeinsam zur Vorsorgeberatung zu uns.
Die Kostenaufstellung
Die Kostenfrage stellt sich bei der Bestattungsvorsorge ebenso wie im aktuellen Sterbefall. Die ausführliche Beratung in unserem Haus oder bei Ihnen daheim ist selbstverständlich kostenfrei! Für die Bestattung, die Sie mit uns vertraglich vereinbaren, gilt: Wir halten die Kosten für Sie bei jedem Planungsschritt transparent. Ist es Ihnen wichtig, ein bestimmtes Budget einzuhalten? Geben Sie uns im Vorgespräch einen Hinweis, damit wir dies von Anfang an berücksichtigen können. Vor Vertragsabschluss erhalten Sie von uns eine detaillierte Kostenaufstellung, die Bestandteil des Bestattungsvertrages wird.
Die finanzielle Hinterlegung
Ein wichtiges Argument für den Abschluss einer Bestattungsvorsorge ist für viele Menschen die Gewissheit, das Ersparte für die eigene Bestattung sicher angelegt zu wissen. So können Sie den Betrag für die gewünschte Bestattung auf ein zweckgebundenes Treuhandkonto einzahlen, das wir Ihnen in Kooperation mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG anbieten. Dieses Konto ist anlassbezogen und darf nicht an Dritte ausgezahlt werden. Auch nicht, wenn Sie im Alter pflegebedürftig werden sollten. Alternativ können Sie auch eine Sterbegeldversicherung abschließen. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Internetseite unseres Bundesverbandes.
Letzter Wille
Ihre Rechte am Lebensende
Hier haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie dienen weder der Rechtsberatung noch berücksichtigen sie die besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechtsberatung wünschen, wenden Sie sich an einen Fachanwalt oder Notar.
Testament
Das Testament dient der Festlegung Ihres letzten Willens. Es kann handschriftlich (auf Papier) verfasst sein, muss mit Ort und Datum versehen sein und Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Erbrecht
Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind die Kinder und deren Abkömmlinge. Der Ehepartner ist neben den Erben erster Ordnung ebenfalls gesetzlicher Erbe. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu dauerhaft oder vorübergehend nicht in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte ist zumindest eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bei Bankgeschäften aller Art empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Vollmacht, da Kreditinstitute in der Praxis häufig eine solche fordern. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um gesundheitliche Aspekte detailliert zu klären.
Es besteht zudem die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht in dem sogenannten zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. Damit wird sichergestellt, dass im Falle einer erforderlichen Betreuung schnellstmöglich der gewünschte Betreuer eingesetzt wird.
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Entscheidend bei der Abfassung Ihrer Patientenverfügung ist: Schildern Sie Ihre persönlichen Wertvorstellungen detailliert und möglichst handschriftlich. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer (notariellen) Vorsorgevollmacht verbunden werden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen rund um das Thema Patientenrechte finden Sie auf der Website des zuständigen Bundesministeriums.
- Infoportal Vorsorge und Betreuungsrecht
- Broschüre Erben und Vererben
- Broschüre Patientenverfügung
- Textbausteine Patientenverfügung
- Broschüre Betreuungsrecht
- Formulare Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht